AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Der Firma veron© Versicherungsmakler GmbH, Nürnberg zur Nutzung von Dienstleistungen auf den Internet-Angeboten www.leadmarkt.de

Stand: 01. Februar 2012


§ 1 Vertragsbeziehung
Diese AGB regeln die Vertragsbeziehungen zwischen allen Teilnehmern und Nutzern, im folgenden „Partner“ genannt der Leadbörse und den Finanzportalen unter dem Label der veron© Versicherungsmakler GmbH, im nachfolgenden „Leadmarkt“ genannt. Als Partner gelten alle natürlichen und juristischen Personen, die die Dienstleistung der veron© Versicherungsmakler GmbH auch teilweise in Anspruch nehmen. Dabei ist unerheblich, ob die Dienstleistung direkt über die Web-Seiten abgerufen wird oder als so genannte Offline-Version zur Verfügung steht.


§ 2 Vertragsabschluss
Mit Eintragung/Anmeldung bei www.leadmarkt.de oder mit Nutzung der Dienstleistungen werden die AGB anerkannt. Ab Freischaltung durch veron© Versicherungsmakler GmbH können selbständig Datensätze angeboten und/oder erworben werden. Bei Eintragung sind die Daten vollständig auszufüllen. Insbesondere die persönliche Umsatzsteuer-ID, oder die Steuernummer sind anzugeben und die Abbuchungserlaubnis von einem gültigen Bankkonto in Deutschland zu erteilen. Außerdem gestattet der Antragsteller der veron© Versicherungsmakler GmbH, Auskünfte bei Wirtschaftsauskunfteien einzuholen. Daten über nicht vertragsgemäße Abwicklung dürfen an die Auskunfteien übermittelt werden. Das Portal steht ausschließlich juristischen Personen und unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen offen, soweit diese als vermittelnde Finanzdienstleister oder gewerbliche Datensatzhändler tätig sind. Änderungen bei der Anmeldung erteilten Daten, wie z.B. Rechtsform, Adresse, Tel.-Nr. etc. sind umgehend und schriftlich gegenüber veron© Versicherungsmakler GmbH zu melden/korrigieren.

§ 3 Kündigung
Die Laufzeit für die genannten Angebote ist unbegrenzt und kann durch Kündigung eines der Vertragspartner beendet werden. Die Kündigung muss per eingeschriebenen Brief erfolgen und wird mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende wirksam.

Das Recht zur fristlosen Kündigung bleibt davon unberührt, es besteht für die veron© Versicherungsmakler GmbH insbesondere dann, wenn der Vermittler Vorschriften des Wettbewerbsrechtes verletzt, gegen den Datenschutz verstößt, länger als 7 Tage in Zahlungsrückstand ist und/oder gegen sonstige Regelungen dieses Vertrages verstößt.

§ 4 Dienstleistung
Die veron© Versicherungsmakler GmbH stellt über das Internet eine Handelsplattform zur Verfügung, über die Interessenten-Anfragen, sog. Leads (auch Datensätze genannt) zu Finanzdienstleistungen und zu Versicherungen gehandelt werden können.

Den Partnern stehen nach Absprache mit der Geschäftsführung dabei folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

Als „Broker“ stellen Sie mit den von Leadmarkt gestellten Voraussetzungen selbständig Leads in die Börse ein. Sie nutzen dabei die von Leadmarkt erstellten Zulieferformulare, die auf den eigenen Web-Seiten eingebunden werden können.

Als „Pool“ können Sie Leads aus der Börse kaufen. Die Beratung der Interessenten soll grundsätzlich nur von Versicherungs-Maklern und -Mehrfachagenten bzw. Finanzmaklern durchgeführt werden. Die Verantwortung dafür übernimmt der Partner.

Als „Versicherungsmakler/Mehrfachagent“ können auch exklusiv dreistellige Postleitzahlengebiete (z.B. 970xx) reserviert werden (Exklusivpartnerschaft). Der Partner kann die gewünschten Sparten frei vorgeben. Der Partner ist verpflichtet diese Leads abzunehmen und zu bezahlen. Die monatliche Höhe des Lieferumfangs bis zur Höchstgrenze steht im Ermessen des Lieferanten. Nachdem die veron© Versicherungsmakler GmbH für die Beschaffung der Leads seinerseits Verpflichtungen eingeht, die nicht vor Beendigung dieses Vertrages kündbar sind, wird eine Lieferunterbrechung ausdrücklich ausgeschlossen, das heißt der Partner ist in jedem Fall zur Abnahme und Bezahlung der Leads verpflichtet. Bei Exklusivbestellungen gilt eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende.

Wenn keine Vereinbarung getroffen wird ist automatisch die „Freie Buchung“ vereinbart, d.h. jeder Partner kann die gewünschten Leads persönlich erwerben – keine automatische Verteilung und auch keine Verpflichtungen.

Auch die gleichzeitige Nutzung als Broker und Pool ist möglich. Die Entscheidung über jeden Einzelfall behält sich die veron© Versicherungsmakler GmbH vor.

§ 5 Pflichten des Vertriebspartners
1. Eine außervertragliche Weitergabe der Daten an Dritte darf nicht erfolgen.
2. Der Partner muss Makler oder Mehrfachagent sein. Er darf kein Ausschließlichkeitsvermittler sein. Der VP versichert, dass er und seine Partner für die Vermittlung von Versicherungen nicht an bestimmte Versicherungsgesellschaften oder Finanzdienstleistungsunternehmen gebunden sind.
3. Der Partner verfügt über eine qualifizierte Berufserfahrung.
4. Die Auflagen des BDSG sind zu beachten.
5. Der Partner muss über ein aktuelles und unabhängiges Vergleichsprogramm verfügen (bei Versicherungen).
6. Der Partner muss den Interessenten innerhalb von max. 3 Werktagen kontaktieren. Er darf dabei nicht als veron© Versicherungsmakler GmbH auftreten und muss den Interessenten darauf hinweisen, dass er ein unabhängiger Vermittler ist.
7. Für die Beratungsleistung oder -Fehlleistung übernimmt der Berater die alleinige Verantwortung. Er hat dabei sämtliche kaufmännischen Grundsätze und branchenüblichen wettbewerbs- und versicherungsrechtlichen Grundlagen zu beachten. Der Partner verpflichtet sich insbesondere, folgendes zu unterlassen:
a) Preis-/Leistungsvergleiche zu Versicherungsangeboten zu erstellen oder erstellen zu lassen, in denen die Versicherungsangebote anonymisiert sind und dadurch nicht erkennen lassen, welche Versicherungsgesellschaften mit welchen Versicherungsprodukten miteinander verglichen werden.
b) Zu solchen Vergleichen den Eindruck zu vermitteln, es handele sich um einen repräsentativen Überblick, wenn nicht alle Anbieter in den Vergleich mit einbezogen wurden.
c) Im unmittelbaren Zusammenhang mit solchen Vergleichen nicht darauf hinzuweisen, dass die Leistungen (z.B. von Versicherungstarifen) sich wesentlich unterscheiden können, wenn nicht zu allen im Vergleich genannten Gesellschaften gleichzeitig auch alle relevanten Details zum Leistungsangebot beigefügt wurden.
d) Den übertragenen Datensatz zu speichern oder zu nutzen, nachdem der Betroffene der Datenspeicherung und/oder Nutzung widersprochen hat.

Partnern ist es keinesfalls gestattet, einen bei Leadmarkt zum Kauf angebotenen oder verkauften Datensatz mehrfach bei Leadmarkt oder an anderer Stelle zum Kauf anzubieten oder zu verkaufen (Verbot des Mehrfachverkaufs eines Datensatzes).

§ 6 Erreichbarkeit & Haftung technischer Mängel
Die Erreichbarkeit der Börse wird von der veron© Versicherungsmakler GmbH sichergestellt. Sie kann aber keine Gewähr dafür übernehmen, dass sie nicht in Fällen der höheren Gewalt – z.B. durch Defekte von Servern, überlastete Leitungen etc. daran gehindert wird. Im Rahmen der technischen Möglichkeiten sind die Systeme aber mehrfach redundant gesichert. Ein Datenverlust kann aber trotzdem nicht ausgeschlossen werden. Die Leadbörse kann dafür nicht in Haftung genommen werden.

Nach dem derzeitigen Stand der Technik ist es nicht möglich Computerprogramme (Software) vollkommen fehlerfrei zu entwickeln und zu betreiben und sämtliche Unwägbarkeiten im Zusammenhang mit dem Medium Internet auszuschließen. Daher übernimmt Leadmarkt keine Garantie für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit seiner Website und technischen Systeme. Außerdem übernimmt Leadmarkt keine Haftung für Schäden, die Börsenteilnehmern oder Dritten aus der Nutzung des Portals Leadmarkt entstehen. Insbesondere haftet Leadmarkt nicht für Schäden, die darauf beruhen, dass infolge technischer Mängel von Nutzern abgegebene Kauf- oder Verkaufsangebote nicht oder nicht rechtzeitig bei Leadmarkt eingehen oder dort nicht berücksichtigt werden oder Datensätze nicht richtig oder vollständig angeboten werden.

Sofern Leadmarkt nicht selbst als Anbieter von Datensätzen auftritt, handelt es sich bei den im Rahmen der Auktion oder aber auch Exklusivlieferung angebotenen Datensätzen und Inhalten nicht um eigene, sondern ausschließlich um fremde Inhalte i. S. v. § 11 Teledienstgesetz.

§ 7 Leadpreise & Datensatzkauf
Der Preis der Leads in der Börse regelt sich selbständig über Angebot und Nachfrage und unterliegt Vorgaben seitens der veron© Versicherungsmakler GmbH. Die Start-Preise werden von Leadmarkt festgelegt, die Preise sinken täglich in ebenfalls von Leadmarkt festgelegten Schritten. Die Preisfallschritte können sich jederzeit ändern. Mit der Zuordnung bzw. Buchung der Datensätze gibt der Käufer gleichzeitig die Willenserklärung ab, alle Leads aus den zugeordneten/ausgewählten PLZ-Gebieten kaufen zu wollen. Der Vertragsschluss entsteht, sobald ein Datensatz aus dem gewünschten PLZ Gebiet bei Leadmarkt eingestellt und dem Partner zugeordnet/gebucht wird.

Die Bestellformulare zu den einzelnen Arten finden Sie in Ihrem persönlichen Account unter Leads – Exklusivpartner. Alle Preise für die Datensätze entnehmen Sie bitte der jeweils gütigen Preis-/Spartenliste. Alle Bestellungen und Käufe sind verbindlich.

§ 8 Lead-Definition
Als regelgerechter Lead gelten Anfragen mit den folgenden Voraussetzungen: Vollständige Angabe von

– Name
– Adresse
– Geburtsdatum
– Geschlecht
– Beratungswunsch
– Erreichbarkeit über mindestens einen telefonischen Kommunikationsweg

Doppelte Leads/Datensätze werden aussortiert. Leadmarkt wird versuchen, dass Leads nicht doppelt verkauft werden können. Als doppelt gilt ein Lead, wenn dieselbe Person eine Anfrage zur gleichen Sparte auf den uns angeschlossenen Portalen mehrfach innerhalb von 8 Wochen gestellt hat. Es werden keinerlei Lieferverpflichtungen und auch keine Haftung für die Qualität der Datensätze übernommen. Die Adressen der Datensätze liegen in dem vom Auftraggeber (bei Exklusivbuchungen) gewünschten Gebiet und werden dem Auftraggeber täglich an den Werktagen (nicht älter als 24 Stunden – i.d.R. erfolgt eine automatische Lieferung binnen weniger Stunden, außer Wochenende und Feiertag) per e-Mail übermittelt und in den Account des Partners gebucht.

§ 9 Abwicklung und Datensätze
1. Die Bereitstellung der Datensätze erfolgt über das Internetportal www.leadmarkt.de
2. Nach erfolgter Anmeldung erhält der Partner die Login-Daten
3. Bei Erhalt des erforderlichen Abbuchungsauftrages wird der Account freigeschalten.
4. Der Partner vereinbart mit veron© Versicherungsmakler GmbH die gewünschte Belieferungsart und Menge. Wenn keine Vereinbarung getroffen wird ist automatisch die „Freie Buchung“ vereinbart, d.h. jeder Partner kann die gewünschten Leads persönlich erwerben – keine automatische Verteilung
5. Eine Lieferung erfolgt maximal bis zum vereinbarten Betrag. Eine weitere Buchung von Datensätzen durch den Partner ist bis zum gesetzten Limit, welches Leadmarkt nach freiem Ermessen entscheidet, jederzeit möglich.
6. Eine Einstellung, Unterbrechung bzw. Änderung der Datensatzlieferung ist in Ausnahmefällen durch Mittelung per e-Mail möglich (mind. 14 Tage vorher), betrifft jedoch nur die Direktbelieferung/Exklusivpartnerschaft. Die maximale Lieferunterbrechung beträgt 3 Wochen im Jahr.

§ 10 Reklamationsgründe
Reklamationen können grundsätzlich nur innerhalb von 14 Tagen nach der Bereitstellung erfolgen. Interessenten-Datensätze, die als Reklamation anerkannt werden, sind wieder in der freien Verfügung der veron© Versicherungsmakler GmbH und dürfen vom Vertragspartner oder Mitarbeiter nicht weiter kontaktiert werden. Leadmarkt hat das Recht, alle Reklamationen zu recherchieren. Bei berechtigten Reklamationen wird der Kaufpreis entsprechend dem Reklamationssatz mittels Gutschrift erstattet. Ferner wird Leadmarkt dem Verkäufer die Verkaufsprovision entsprechend anteilig erstatten.

Ein schwerwiegender Verstoß gegen die AGB ist, wenn ein Datensatz reklamiert wird (keine Kaufpreisanpassung) und der Kunde noch weiter kontaktiert wird (nicht nur bezüglich der angefragten Sparte). Hier wird eine Vertragsstrafe von 2.500 EURO pro Einzelfall fällig.
Datensätze die reklamiert wurden, befinden sich dann max. 14 Tage im Reklamationsstatus. Sollte nach dieser Zeit kein Ergebnis vorliegen, wird der Datensatz automatisch gutgeschrieben.
Datensätze die reklamiert werden, sind jedoch bis zur finalen Überprüfung und ggf. der Erstattung vom Partner zu bezahlen. Ein Nichteinzug von Rechnungen oder Erstattung während des Prüfvorgangs erfolgt nicht.

Reklamationsgründe bei Personenversicherungen bestehen in den folgenden Fällen:

1. Der Interessent ist selbst Versicherungsmakler oder Finanzmakler im Hauptberuf. Ausnahme: Der Interessent vermittelt die gewünschte Sparte nicht und hat deshalb die Anfrage gemacht.
2. Der Name oder die Adresse existiert nicht – es wurde keine Anfrage gestellt.
3. Unter dem angegebenen Kommunikationsweg ist der Interessent unbekannt.
4. Eine richtige Telefonnummer oder E-Mail ist nicht über allgemein anerkannte Auskunfts-Wege wie Telefonauskunft, Internetbasiertes und normales Telefonbuch herauszufinden.
5. Der Interessent ist nach mindestens 6 Versuchen zu unterschiedlichen Tageszeiten und verschiedenen Werktagen nicht erreicht worden und hat sich auch nicht gemeldet.
6. Der Interessent hat in den letzten 8 Wochen bereits eine Anfrage zur gleichen Sparte gemacht (falls eine doppelte Anfrage bei der Prüfung nicht erkannt wurde).
7. Bei PKV-Vollversicherungs-Anfragen: Der Interessent ist jetzt und voraussichtlich weitere 6 Monate pflichtversichert und hat nicht vor, sich in den nächsten 6 Monaten selbständig zu machen
8. Der Interessent ist älter als 55 Jahre (gilt nicht für „Freie Käufe“, wo das Geburtsdatum ersichtlich ist)
9. Bei Anfragen zu einer Sparte, die im Nachhinein reklamiert wird, da der Kunde Interesse hat an einer preislich günstigeren Sparte, erfolgt eine Preisreduzierung/Kaufpreisanpassung. (Beispiel: Interessent wünscht nur eine PKVZusatz, hat jedoch das Formular für PKV-Voll angefragt.)

zusätzliche Reklamationsgründe bei Anfragen zu Baufinanzierungen:

10. Darlehenssumme untersteigt EUR 50.000.
11. Interessent hat kein Objekt in Aussicht bzw. wird nicht binnen 6 Monaten anfangen
zu bauen, kaufen oder umfinanzieren oder kann kein Forward-Darlehen abschließen.
12. Interessent hat bereits bei Angebotsanforderung einen Darlehensvertrag abgeschlossen/unterzeichnet.

Keine Reklamationsgründe bestehen in den folgenden Fällen:

1. Der Interessent hat bereits bei jemand anderem abgeschlossen oder kein Interesse mehr. Zum Zeitpunkt der Anfrage hat aber Interesse bestanden.
2. Der Abschluss des angefragten Produktes ist möglich, aber wirtschaftlich oder persönlich nicht empfehlenswert (z.B. Steuerspar-Konzepte für Geringverdiener oder Familienversicherung bei Sparte Private Krankenversicherung)
3. Der angegebene Kommunikationsweg ist nicht korrekt, aber leicht über die Auskunft, internetbasiertes oder normales Telefonbuch herauszufinden.
4. Es wurde ein Datensatz zu einem günstigeren Preis erworben, welcher bereits (z.B.) 7 Tage alt war und danach reklamiert, da der Interessent bereits abgeschlossen hat (Risiko des Partners)
5. Der Interessent hat noch weitere Angebote an anderer Stelle angefordert
6. Der Interessent hat zwischenzeitlich seine Motivation/Interesse hinsichtlich des gewünschten Angebots verloren oder geändert.
7. Der Interessent ist Bankangestellter (außer bei Baufinanzierungsanfragen) oder Ausschließlichkeitsagent und wünscht ein Angebot, kann jedoch aufgrund dieser beruflichen Tätigkeit nicht objektiv vergleichen. Das Angebot muss jedoch für den Anfragenden selber sein, nicht für Dritte Personen.
8. Reklamationsgrund Nichterreichbarkeit: Das Call Center versucht den Kunden zu erreichen, um den Kontakt herzustellen. Folgende Fälle treten ein:
– Kunde wurde vom Call Center innerhalb von 14 Tagen erreicht und hat noch Interesse: Datensatz wird mit Hinweis auf beste Erreichbarkeit retourniert
– Kunde wurde vom Call Center nach erfolgter Reklamation innerhalb einer Zeit von bis zu 6 Arbeitstagen erreicht, hat jedoch bereits (nach der Anfrage!) abgeschlossen oder sich gegen den Abschluss entschieden: Reklamation wird abgelehnt
– Grund: Nicht-Erreichbarkeit wurde von Call Center widerlegt
– Kunde wurde von Call Center nach erfolgter Reklamation erst nach dem 7. Arbeitstag erreicht und hat schon abgeschlossen: Reklamation wird erstattet
– Kunde wurde nicht erreicht: Reklamation wird erstattet
9. Bei Anforderung von Personenversicherungs-Angeboten ist der Interessent nach objektiven Gesichtspunkten nicht gegen Risikozuschlag oder Leistungsausschluss versicherbar (bestehende schwere Krankheit, nicht aber z.B. bei Allergie).
10. Der Interessent verfügt über ein negatives Bonitätsmerkmal.

§ 11 Zahlungsmodalitäten / Gebühren
Für alle Partner gelten folgende Gebühren:

– Der Käufer hat für unberechtigte Reklamationen eine Gebühr je Einzelfall in Höhe von EUR 5,00 zu entrichten.

– Bei Nichteinlösung von Abbuchungsaufträgen wird eine Gebühr in Höhe von EUR 7,76 je Einzelfall erhoben. Weitere Gebühren entstehen für Mahnungen (7,76 EUR) Mahnbescheide (50,00 EUR), Vollstreckungsmaßnahmen, Zinsen und andere Inkasso- Gebühren. Jeweils netto zzgl. der aktuell gültigen MwSt.

– Die jährliche Accountgebühr bei Leadmarkt.de beträgt 60,- Euro zzgl. MwSt. und wird sofort fällig bei Neuanmeldung. Alle Zahlungen erfolgen mittels Lastschrift (Abbuchungsauftrag) oder per Einzahlung über Guthaben. Die einzelnen Kaufpreisforderungen, sowie Gebühren und Provision sind sofort zur Zahlung fällig und werden wöchentlich mittels Lastschriftermächtigung (Abbuchungsauftrag) beglichen. Schlägt der Forderungseinzug fehl, so hat der Partner die dafür anfallenden Mehrkosten zu erstatten.

– Über die Leistungsgarantie wird die Rückzahlung der kompletten Accountgebühr garantiert, wenn innerhalb von 6 Monaten nach Anmeldung kein Datensatz erworben wird. Die Erstattung erfolgt auf Beantragung des Partners. Kündigt der Teilnehmer erst zu einem späteren Zeitpunkt, so wird die jährliche Accountgebühr nicht erstattet, bzw. auch nicht anteilig erstattet. Die Preisliste kann jederzeit von Leadmarkt geändert werden.

Rechnungen / Abrechnungen
1. Die Rechnung bzw. Abrechnung wird im persönlichen Bereich des Partners online zur Verfügung gestellt unter dem Menüpunkt „Rechnungssystem“. Der Rechnungsbetrag wird von veron© Versicherungsmakler GmbH per Lastschrift (Abbuchungsauftrag) automatisch eingezogen, Gutschriften überwiesen bzw. auf das interne Guthabenkonto des Teilnehmers gebucht. Einwendungen sind innerhalb vier Wochen mit der genauen Begründung schriftlich einzureichen.
2. Die einzelnen Kaufpreisforderungen sind sofort zur Zahlung fällig und werden wöchentlich mittels erteilten Abbuchungsauftrags eingezogen. Schlägt der Forderungseinzug fehl, so hat der Partner die dafür anfallenden Mehrkosten zu erstatten. Mit der Zahlung sind alle finanziellen Ansprüche der veron® Versicherungsmakler GmbH abgegolten. Die Datensätze bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der veron® Versicherungsmakler GmbH.
3. Der Partner kommt ohne weitere Mahnung bei Nichteinlösung der Lastschrift in Verzug.
4. Rechnungslauf für alle Rechnungen und Gutschriften ist wöchentlich.
5. Befindet sich der Partner mit der Zahlung in Verzug, so kann die veron© Versicherungsmakler GmbH vom Verzugsbeginn an Zinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Europäischen Bundesbank verlangen.

§ 12 Preise für Direktbelieferung (Exklusivpartner)
Die Datensätze werden dem Partner folgendermaßen berechnet (zzgl. ges. MwSt.):

Versicherungen
Private Krankenvollversicherung 135,00 €
Private Krankenvollversicherung
ohne Reklamationsmöglichkeit
99,00 €
Private Krankenvollversicherung
für über 55 jährige
45,00 €
Private Krankenvollversicherung Beihilfe 99,00 €
Private Krankenvollversicherung Studenten 30,00 €
Private Krankenzusatzversicherung 30,00 €
Gesetzliche Krankenversicherung 15,00 €
VersicherungsCheck 70,00 €
Berufsunfähigkeitsversicherung 60,00 €
Lebensversicherung 65,00 €
Rentenversicherung 65,00 €
Rüruprentenversicherung 65,00 €
Britische Rentenversicherung 65,00 €
Betriebliche Altersvorsorge 69,00 €
Dread Disease 60,00 €
Gewerbliche Sachversicherungen 49,00 €
Risikolebensversicherungen 25,00 €
Riesterrentenversicherung 55,00 €
Grundfähigkeitsversicherungen 25,00 €
Pflegerentenversicherungen 45,00 €
Policenankauf 99,00 €
Finanzierungen (nur Immobilien)
Euro-Finanzierungen 60,00 €
Finanzierungen TOP (BU+RLV Angebot zusätzlich erwünscht) 80,00 €
Fremdwährungs-Finanzierungen 60,00 €
Investment/Kapitalanlagen
Investmentf., Container, gebr. LV, geschl. Immofonds,Steuerorientierte Kapitalanlagen usw. 65,00 € – 100,00 €
Schiffe, Medien, Leasing, usw 99,00 € – 199,00 €
Denkmalgeschützte Immobilien 99,00 € – 199,00 €

Alle Preise für die Datensätze gelten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Preiserhöhungen werden nach schriftlicher Mitteilung von veron© Versicherungsmakler GmbH zum nächsten Ersten des Monats möglich.

Eine Liefergarantie der Datensätze in der gewünschten Sparte und Anzahl und die Gewährleistung eines erfolgreichen Abschlusses kann von veron© Versicherungsmakler GmbH nicht übernommen werden.

§ 13 Regeln
Alle Partner sind verpflichtet, sich an die AGB zu halten und Leads nur in der genannten Form mit vollständigen Angaben zu liefern. Eine Lieferung von einem Lead an mehrere Lead-Börsen bzw. Datensatzhändler oder Finanzdienstleister ist nicht erlaubt. Bei Reklamationen sind richtige Angaben zu machen. Die veron© Versicherungsmakler GmbH behält sich vor, zuwiderhandelnde Partner ohne Vorankündigung zu sperren.

Die Terminvereinbarung und Beratung der Interessenten obliegt dem Leadkäufer. Eine Erfolgs-Garantie kann weder für das Eine, noch für das Andere gegeben werden.

Schadensersatzforderungen und Vermögensschäden des Interessenten aufgrund von Falsch- oder Schlechtberatung, sowie Verstößen gegen das Wettbewerbsverhalten, hat in voller Höhe der Vertriebspartner zu verantworten.

§ 14 Broker/Zulieferer
1. Jeder Partner kann Datensätze bei Leadmarkt anbieten, nachdem er sich schriftlich oder per email beworben hat. Indem der Partner als Verkäufer zwecks Durchführung einer Online-Auktion einen Datensatz bei Leadmarkt einstellt, gibt er ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss über diesen Datensatz ab.
2. Leadmarkt übernimmt dabei die Rolle eines Kommissionärs, der Datensatzanbieter die des Kommittenten.
3. Verbot des Mehrfachverkaufs: Der Partner (Kommittent) ist verpflichtet, seine Datensätze nur ein einziges mal und exklusiv zum Kauf anzubieten bzw. zu verkaufen.
4. Zur Einstellung von Datensätzen bei Leadmarkt können die im Broker-Account zur Verfügung gestellten HTML-Links zum Aufruf von Angebotsanforderungsformularen genutzt werden. Diese Formulare bzw. der Link dürfen in den Internetauftritt des Partners integriert werden. Der Link selbst sowie der Inhalt des Angebotsanforderungsformulars darf nicht verändert oder manipuliert werden. Im Rahmen der von Leadmarkt zur Verfügung gestellten Designanpassungsoptionen darf das Design der Formulare (Farbgebung, Tabellenbreite) an den Webauftritt des Partners angepasst werden.
5. Während der Börseneinstellungsdauer fällt der Preis gleichmäßig im Zeitverlauf bis auf den Mindestpreis. Kann ein Datensatz auch bei Erreichen des Mindestpreises nicht verkauft werden, wird er aus dem Angebot von Leadmarkt herausgenommen.
6. Nicht bei Leadmarkt verkaufte Datensätze kann der Partner anderweitig verkaufen oder nutzen.
7. Vor Aufnahme in Leadmarkt wird eine Sichtprüfung jedes Datensatzes durch die veron© Versicherungsmakler GmbH vorgenommen. Dabei wird insbesondere die Vollständigkeit und augenscheinliche Richtigkeit wesentlicher Inhalte des Datensatzes geprüft. Leadmarkt behält sich vor, nach eigenem Ermessen zu entscheiden, ob ein Datensatz zum Angebot eingestellt wird.
8. Bei erfolgreichem Verkauf eines Datensatzes wird eine Verkaufsgebühr seitens des Verkäufers fällig. Diese beträgt 25%-35% und kann jederzeit von Leadmarkt geändert bzw. angepasst werden (z.B. bei Reklamationsquoten von über 20%). Die jeweilige Verkaufsgebühr wird am Anfang der Kooperation von Leadmarkt festgelegt.
9. Die bereits entschiedenen Reklamationen von Mitarbeitern von Leadmarkt bzw. deren Calling Center sind vom Verkäufer/Broker zu akzeptieren, auch über die 14 tägige Reklamationsfrist hinaus.
10. Der Verkäufer/Broker verpflichtet sich, bei der Akquisition des Datensatzes alle gesetzlichen Vorschriften und insbesondere die Datenschutzvorschriften einzuhalten (siehe auch § 17).

§ 15 Konventionalstrafen
Anbieter/Broker von Datensätzen sind verpflichtet:
1. Datensätze bei Leadmarkt exklusiv anzubieten und nicht an anderer Stelle ein weiteres mal zu verkaufen, außer wenn der entsprechende Datensatz bei Leadmarkt nicht verkauft werden konnte oder dem Käufer der Datensatzpreis aufgrund einer Reklamation vollständig erstattet wurde.
2. Keine, bereits an anderer Stelle erworbenen Datensätze, über Leadmarkt weiter zu veräußern.
3. Keine aktive Qualitäts-Selektion von Datensätzen in der Form vorzunehmen, Datensätze minderer Qualität hinsichtlich Alter, Einkommen, Berufsstand, Vorerkrankungen, negative Bonität oder ähnliches über Leadmarkt anzubieten.
4. Datensätze müssen spätestens binnen 3 Std. nach Generierung bei Leadmarkt eingeliefert werden (Ausnahme Wochenenden und Feiertage).
5. Keine Datensätze durch den Einsatz von Callcentern, Gewinnspielen oder sonstigen Incentives zu generieren.

Für jeden Fall der nachgewiesenen Zuwiderhandlung gegen diese Bestimmungen der Absätze 1,2,3 und 5 wird eine Konventionalstrafe in Höhe von 5.000,00 € netto, bei Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen nach Absatz 4 in Höhe von 50,00 € netto vereinbart. Diese Regelung gilt automatisch für alle angeschlossenen Pools.

Käufer/Partner von Datensätzen sind verpflichtet:

1. reklamierte Datensätze, welche als Reklamation angenommen wurden, nicht weiter zu bearbeiten bzw. zu kontaktieren
2. keine Falschreklamationen zu tätigen

Bei groben Verletzungen gegen die Absätze 1 und 2 und gegen die AGB wird für jeden Fall einer nachgewiesenen Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe von 5.000 € vereinbart.

§ 16 Änderungen des Vertrages/AGB:
Veron© Versicherungsmakler GmbH kann jederzeit ohne Angabe von Gründen die AGB und die Preis-/Spartenliste ändern. Der VP erhält jedoch vor Änderung der Bedingungen eine Information per E-Mail. Als angenommen gelten die AGB und die Preis-/Spartenliste, wenn der Partner nicht innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der neuen Bedingungen widerspricht. Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.

§ 17 Datenschutz
1.
Die Parteien sowie alle Nutzer verpflichten sich, den jeweils gültigen Datenschutz zu beachten und Mitarbeiter sowie sonstige Personen, die in die Vertragserfüllung eingeschaltet werden, zur Einhaltung der relevanten Datenschutzbestimmungen zu verpflichten und mit der gebotenen Sorgfalt die Einhaltung dieser Verpflichtung sicherzustellen. Insbesondere setzen die Parteien für die auftragsgemäße Verarbeitung personenbezogener und vertraulicher Daten nur Personal ein, das auf das Datengeheimnis nach § 5 BDSG verpflichtet ist und das über genügend Sachkunde für eine ordnungsgemäße Abwicklung der Aufgaben verfügt.

2.
Allen Zulieferern von Datensätzen obliegt es, dafür zu sorgen, dass die Adressgenerierungsfunktion auf den einzelnen Webseiten, über die Interessentenanfragen generiert werden, mit der nachfolgend beschriebenen Funktionalität ausgestattet sind:

Die Speicherung von persönlichen Daten und Weiterleitung dieser Daten werden von der Zustimmung des jeweiligen Users abhängig gemacht, dass seine persönlichen Daten von den in der entsprechenden Datenschutzerklärung bezeichneten Unternehmen bzw. Personen zu den jeweils in der Datenschutzerklärung bestimmten Zwecken verwendet werden dürfen. Hierzu gibt der Interessent genau an, zu welchen Zwecken er die von Veron© Versicherungsmakler GmbH übermittelten Daten verwenden möchte und ggf. an wen und zu welchen Zwecken diese Daten weitergeleitet werden. Diese Anforderungen werden dadurch sichergestellt, dass der User vor endgültigem Absenden seiner persönlichen Daten über den Umfang der Datenspeicherung und -verwendung deutlich und in verständlicher Art und Weise belehrt wird, sowie durch Anklicken einer Bestätigungsoption seine jeweilige Zustimmung online erteilen muss. An dieser Stelle wird der User auch darauf hingewiesen, dass er der Verwendung seiner Daten jederzeit widersprechen kann.

3.
Sofern ein User der Verwendung seiner Daten gegenüber einer der Parteien widerspricht, werden die Parteien dafür Sorge tragen, dass diesem Wunsch entsprochen wird. Dies beinhaltet auch die unverzügliche Benachrichtigung der jeweils anderen Partei von dem Widerspruch. Die Datenlöschung ist jeweils per eMail gegenüber dem User bzw. dem jeweiligen Vertragspartner zu bestätigen.

§ 18 Salvatorische Klausel
Nebenabreden wurden nicht getroffen und bedürfen der Schriftform. Ist einer der Punkte unwirksam, so tritt an seiner Steller der im gültigen Recht nächst wirksame. Diese AGB können nachträglich ergänzt oder geändert werden, um Erweiterungen des Dienstleistungs-Angebotes Rechnung zu tragen.

Gerichtsstand ist Nürnberg